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Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens. 

Teaser

Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.

Voraussetzungen

  • Eine Typengenehmigung liegt bereits vor
  • Geltungsdauer noch nicht abgelaufen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein.

Rechtsbehelf

Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht (HMWEVW)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Fachlich freigegeben am

27.09.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr