Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Wenn Sie Ihren Wohnort online ändern möchten, dann wird Ihnen der Adressaufkleber per Post zugeschickt. Anschließend müssen Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Reisepass über den alten Wohnort kleben.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen oder online selber ändern.
Bei persönlicher Beantragung der Adressänderung:
Bei Beantragung der Adressänderung im Internet:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen Ihren neuen Wohnort unverzüglich nach Ihrer Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23a.html
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Pass-gesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1b.html
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1c.html
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
Sie müssen die Adresse auf dem Reisepass nur ändern lassen, wenn sich Ihr Wohnort geändert hat.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
- Amt für Innere Verwaltung und Planung -