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Bildungsurlaub

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

Bildungsurlaub Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 32.4 Familie und Jugend

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmsplatz 1
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1501

E-Mail: info@lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung