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Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

Leistungsbeschreibung

Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch
 

Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
Hessisches Ministerium der Justiz

Streitschlichtung - Schlichten ist besser als Richten
Hessisches Ministerium der Justiz

Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten
(Hessisches Ministerium der Justiz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

25.09.2018

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Für das Gebiet der Stadt Herborn gibt es insgesamt vier Schiedsamtsbezirke:

Bezirk I (Herborn und Burg):

Schiedsmann
Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
Website: mediation.is
E-Mail: richter@riconsult.de

Stellvertreterin
Jutta Waschke
Schützenpfad 3
35745 Herborn
Tel.: 02772/41420

 

Bezirk II (Seelbach):

Schiedsmann

Horst Gräf
Hohe Str. 74
35745 Herborn-Seelbach
Tel.: 02772/62670

Stellvertreter

Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
E-Mail: richter@riconsult.de

 

Bezirk III (Amdorf, Schönbach und Uckersdorf)

Schiedsmann
Thomas Schlabach
Haarstr. 15
35745 Herborn-Uckersdorf
Tel.: 02772/41308
E-Mail: s-t-schlabach@web.de

Stellvertreter
Uwe Jung
Am Kirchberg 5
35745 Herborn-Schönbach
Tel.: 02777/6759
E-Mail: ujung@web.de

 

Bezirk IV (Hörbach, Merkenbach, Hirschberg und Guntersdorf)

Schiedsmann
Eckhard Türk
Zum Wachtgipfel 23
35745 Herborn-Hörbach
Tel.: 02772/957734

Stellvertreter
Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
E-Mail: richter@riconsult.de

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: