Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

Teaser

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Voraussetzungen

Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls Antragsvordruck

  • Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

  • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis

Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
  • Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
  • Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.08.2022
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1F
35745 Burg

Tel.: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
Tel.: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Webseite: www

Öffnungszeiten:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet