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Alters- und Ehejubiläen

Leistungsbeschreibung

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.

Weitere Informationen unter folgendem Link:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.

Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.

Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

17.08.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

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Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
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    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
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    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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Adresse:

Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 32-0
Tel.: +49 800 555-4666 (Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
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