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Tierarzneimittel

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 25.2 Tiergesundheit und tierische Nebenprodukte

Schloßstraße 20
35745 Herborn

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 02771 407-7711

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-5430

E-Mail: veterinaer@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr