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Badegewässerqualität

Leistungsbeschreibung

Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.

An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 21.2 Infektion/Umwelt

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Schlossstraße 20
35745 Herborn

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1616
Fax: 06441 407-1055

E-Mail: gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner: