Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Förderschule
(Hessisches Kultusministerium)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

04.10.2016
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1365

E-Mail: schulabteilung@lahn-dill-kreis.de
Webseite: Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Detailansicht »

Adresse:

Hessisches Kultusministerium

Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099

E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de
Webseite: Hessisches Kultusministerium

Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.