Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen. Beamtengesetzes und der Richterinnen und Richter des Landes Hessen

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.

Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 11 - Beamtenversorgung

Fünffensterstraße 4
34117 Kassel, documenta-Stadt

Tel.: 0561 106-0

E-Mail: versorgung@rpks.hessen.de
Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de/personaldienstleistungen/beamtenversorgung

Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr