Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Anzeige einer Hausgeburt
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
persönliche Antragstellung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
das Standesamt des Geburtsortes
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen (Sorgeerklärung)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
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Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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