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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Handwerkskarte
  • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

23.06.2014
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