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Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.05.2014

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

25 Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Schloßstraße 20
35745 Herborn

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-7611

E-Mail: Veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite: Digitaler Briefkasten

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung