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Fahreignungsregister; Auskunft

Leistungsbeschreibung

Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Auf Antrag (per Post, Online oder vor Ort) können Sie unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister erhalten.

Fahreignungsregister; Eintragung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Fahreignungsregister; Löschung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

für Postweg:

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

 

Online-Antrag:

http://www.kba-online.de

 

Service vor Ort:

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di:  09:00 - 15:00 Uhr
Mi:  09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 17:30 Uhr
Fr:  09:00 - 15:00 Uhr

Zuständige Stelle

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland

Tel.: +49 461 - 316 oder -0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650

Welche Unterlagen werden benötigt?

Postweg:

  • Ihre Personendaten und eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder
  • Ihre Personendaten, Ihre persönliche Unterschrift und die Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Antragsvordruck

Online:

  • neuer Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp)

vor Ort:

  • gültige Ausweisdokumente

Welche Gebühren fallen an?

Keine

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