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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit der Schweiz
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat
  • Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

BMI, VII5

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 18
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2310 (Hotline Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de
Webseite: www.lahn-dill-kreis.de