Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt. Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur Entscheidung übersandt.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Leistungssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Ein positives Votum des Landesausschusses Leistungssport beim Landessportbund Hessen muss vorliegen. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zeitnah.
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport