Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten sowie die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das HMdIS einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Zeitnah.
Art. 62a Hessische Verfassung
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.
Sportfelder Behindertensport & Inklusion
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport