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Nichtinvestive Maßnahmen für Einrichtungen der offenen Altenhilfe

Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen gewährt Zuwendungen zur teilweisen Finanzierung von Einrichtungen der offenen Altenhilfe mit den Zielgruppen

Beratung von alten Menschen in Angelegenheiten des altengerechten Wohnens,
Maßnahmen der offenen Altenhilfe (z.B. Landesseniorenvertretung Hessen).

Die Maßnahmen können sowohl von Trägern eines Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege oder eines privat-gewerblichen Verbandes, als auch von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gemeinnützigen Vereinen und anderen rechtsfähigen Trägern, wie zum Beispiel Genossenschaften, durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.

Voraussetzungen

Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Zuschuss genehmigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Projektantrag (Konzept) mit Kosten und Finanzierungsplan.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Maßnahmen unterliegen der Jährlichkeit des Haushalts.

Rechtsgrundlage

Fach- und Fördergrundsätze zur Förderung von Maßnahmen der offenen Altenhilfe, StAnz. Nr. 24 vom 17. Juni 2002.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr