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Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit von hessischen Kommunen

Leistungsbeschreibung

Bestehende und zukünftige Herausforderungen können Kommunen durch die Zusammenführung von wesentlichen Teilen ihrer Verwaltung effizienter und kostengünstiger unter Beibehaltung von Service und Bürgerfreundlichkeit bewältigen. Diese Kooperationen, an der in der Regel drei Kommunen beteiligt sein sollen, werden vom Land Hessen gefördert.

Verfahrensablauf

Die Förderung wird auf Antrag einer der beteiligten Kommunen bewilligt und ist auf dem Dienstweg, über den jeweiligen Landkreis und das zuständige Regierungspräsidium, vorzulegen. Beteiligt werden im Verfahren zudem die kommunalen Spitzenverbände und das Hessische Ministerium der Finanzen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden

https://innen.hessen.de

Voraussetzungen

  • Kooperationen von Kommunen  auf der Grundlage der Organisationsformen des KGG und der §§ 54 ff. HVwVfG sowie der Rechtsformen des Privatrechts.
  • Zusammenarbeit in wesentlichen kommunalen Aufgaben-bereichen (Geschäfte der laufenden Verwaltung, Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge und kommunalen Infrastruktur)
  • Kooperationsverbund ist dauerhaft einzurichten, mindestens auf fünf Jahre
  • Einsparung von mindestens 15 % der personellen und sächlichen Ausgaben (=Effizienzgewinn)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag mit einer Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Abfolge der Kooperation und der Erfüllung der Anerkennungskriterien
  • Beschlüsse der Gemeindevertretungen der beteiligten Kommunen
  • Vereinbarung oder Vertrag (z.B. öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Verbandssatzung, öffentlich-rechtlicher Vertrag)
  • Tabellarischer Nachweis des Effizienzgewinnes
  • bewertende Stellungnahme der Aufsichtsbehörden

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

(Der Antrag sollte in angemessen zeitlicher Nähe zur Kooperation erfolgen.)

Bearbeitungsdauer

Bei Vollständigkeit des Antrags 2 bis 3 Monate.

Rechtsgrundlage

Rahmenvereinbarung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit.

Was sollte ich noch wissen?

Das Kompetenzzentrum für IKZ berät hessische Kommunen in allen Fragen der Interkommunalen Zusammenarbeit.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

08.09.2020
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