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Bodenrichtwertauskunft erstellen

Leistungsbeschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

Teaser

Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.

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An wen muss ich mich wenden?

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

  • VBORIS-Format (XML-Format)
  • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
  • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben am

30.05.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook

Öffnungszeiten:

Bitte beachten
Am Dienstag, den 30.04.2024 ist die Dienststelle auf Grund einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erweiterte Erreichbarkeit:

Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

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