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Umsatzsteuer voranmelden

Leistungsbeschreibung

Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere

  • Lieferungen und sonstige Leistungen,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
  • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.

Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:

  • allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
  • ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
    • die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
    • für den Personennahverkehr,
    • die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
    • für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.
  • Nullsteuersatz (ab 1.1.2023) gilt – unter bestimmten Voraussetzungen – für
    • die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher und
    • die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.

Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:

  • befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
  • für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Getränke – galt beziehungsweise gilt
    • vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
    • vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
    • Ab 1. Januar 2024 unterliegen die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen wieder dem Steuersatz von 19 Prozent.

Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.

Zeitraum der Voranmeldung  

Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln.

Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.

Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Jahreserklärung zu übermitteln.

Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

Wenn Sie als Gründerin oder Gründer eines Unternehmens erstmalig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Diese Regelung wurde jedoch für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt.

Sie sind bei einer Neugründung nicht zur monatlichen Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn

  • Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist,
  • Sie die Kleinunternehmerregelung oder
  • Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.

Bei einer Neugründung in den Jahren 2021 bis 2026 ist bezüglich der oben genannten Betragsgrenzen die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauf folgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.

Teaser

Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel

  • mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" oder
  • mit einem kommerziellen Steuerprogramm.

Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
  • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
  • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
  • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
  • Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen etwaigen Überschuss.
  • Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.

Voraussetzungen

  • Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.
  • Ihr Unternehmen zählt zu einer der folgenden Gruppen:
    • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
      • Einzelhändlerinnen und -händler
      • Handwerkerinnen und Handwerker
      • Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer Photovoltaikanlage
    • juristische Personen, zum Beispiel:
      • Aktiengesellschaft
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Genossenschaft
      • eingetragener Verein oder Stiftung
    • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
      • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • Kommanditgesellschaft (KG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden

Welche Gebühren fallen an?

Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)

Fachlich freigegeben am

27.11.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe

Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt

Postfach 14 45
61284 Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt

Tel.: 06172 107-0
Fax: 06172 107-317

E-Mail: Poststelle@FA-Bhg.Hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Bensheim

Berliner Ring 35
64625 Bensheim

Postfach 13 51
64603 Bensheim

Tel.: 06251 15-0
Fax: 06251 15-267

E-Mail: poststelle@fa-ben.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Bensheim - Außenstelle Fürth

Erbacher Straße 23
64658 Fürth

Postfach 11 54
64654 Fürth

Tel.: 06251 15-0
Fax: 06251 15-866

E-Mail: poststelle@fa-ben.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Darmstadt

Soderstraße 30
PLZ: 64283

Postfach 11 04 65
PLZ: 64219

Tel.: 06151 102-0
Fax: 06151 102-1262

E-Mail: Poststelle@fa-dam.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Dieburg

Marienstraße 19
64807 Dieburg

Postfach 12 09
64802 Dieburg

Tel.: 06071 2006-0
Fax: 06071 2006-100

E-Mail: Poststelle@fa-dib.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Dillenburg

Wilhelmstraße 9
PLZ: 35683

Postfach 13 62
PLZ: 35663

Tel.: 02771 908-0
Fax: 02771 908-100

E-Mail: Poststelle@FA-Dil.Hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Eschwege-Witzenhausen

Schlesienstraße 2
37269 Eschwege, Kreisstadt

Postfach 12 80
37252 Eschwege, Kreisstadt

Tel.: 05651 3320-0
Fax: 05651 3320-720

E-Mail: poststelle@fa-ew.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Eschwege-Witzenhausen - Verwaltungsstelle Witzenhausen

Südbahnhofstraße 37
37213 Witzenhausen

Postfach 12 80
37252 Eschwege, Kreisstadt

Tel.: 05651 3320-0
Fax: 05651 3320-115

E-Mail: poststelle@fa-ew.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Frankfurt am Main I

Gutleutstraße 124
PLZ: 60327

Postfach 11 08 61
PLZ: 60043

Tel.: 069 2545-0
Fax: 069 2545-1999

E-Mail: Poststelle@fa-ff1.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Friedberg (Hessen)

Leonhardstraße 10 - 12
PLZ: 61169

Postfach 10 03 62
PLZ: 61143

Tel.: 06031 49-0
Fax: 06031 49-6316

E-Mail: Poststelle@FA-FBG.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Fulda

Königstraße 2
36037 Fulda

Postfach 13 46
36003 Fulda

Tel.: 0661 924-01
Fax: 0661 924-1606

E-Mail: poststelle@FA-Fda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Gelnhausen

Frankfurter Straße 10 - 14
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt

Postfach 12 62
63552 Gelnhausen, Barbarossastadt

Tel.: 06051 86-0
Fax: 06051 86-299

E-Mail: Poststelle@fa-gel.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Gießen

Schubertstraße 60
35392 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 11 04 40
35349 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 4800-100
Fax: 0641 4800-1590

E-Mail: Poststelle@fa-gis.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Groß-Gerau

Europaring 11 - 13
64521 Groß-Gerau

Postfach 12 62
64502 Groß-Gerau

Tel.: 06152 9924-01
Fax: 06152 9924-699

E-Mail: Poststelle@fa-gge.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Hanau

Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt

Postfach 14 52
63404 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt

Tel.: 06181 101-0
Fax: 06181 101-5001

E-Mail: Poststelle@FA-Han.Hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Hersfeld-Rotenburg - Verwaltungsstelle Rotenburg

Dickenrücker Straße 12
36199 Rotenburg a. d. Fulda

Postfach 14 51
36224 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Tel.: 06621 933-0
Fax: 06621 933-333

E-Mail: poststelle@fa-hr.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Hofheim a. Ts.

Nordring 4 - 10
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Postfach 13 80
65703 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Tel.: 06192 960-0
Fax: 06192 960-412

E-Mail: poststelle@fa-hoh.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Kassel I

Altmarkt 1
34125 Kassel, documenta-Stadt

Postfach 10 12 49
34012 Kassel, documenta-Stadt

Tel.: 0561 7208-0
Fax: 0561 7208-1000

E-Mail: poststelle@fa-ks1.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Kassel II-Hofgeismar

Altmarkt 1
34125 Kassel, documenta-Stadt

Postfach 10 12 29
34012 Kassel, documenta-Stadt

Tel.: 0561 7208-0
Fax: 0561 7208-2000

E-Mail: poststelle@fa-kh.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Kassel II-Hofgeismar - Verwaltungsstelle Hofgeismar

Altstädter Kirchplatz 10
34369 Hofgeismar

Postfach 10 12 29
34012 Kassel, documenta-Stadt

Tel.: 0561 7208-0
Fax: 0561 7208-3000

E-Mail: poststelle@fa-kh.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Korbach-Frankenberg

Medebacher Landstraße 29
34497 Korbach, Hansestadt (Kreisstadt)

Postfach 12 40
34482 Korbach, Hansestadt (Kreisstadt)

Tel.: 05631 563-0
Fax: 05631 563-888

E-Mail: poststelle@FA-KF.Hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Korbach-Frankenberg - Verwaltungsstelle Frankenberg

Geismarer Straße 16
35066 Frankenberg (Eder)

Postfach 1240
34482 Korbach, Hansestadt (Kreisstadt)

Tel.: 05631 563-0
Fax: 05631 563-444

E-Mail: poststelle@fa-kf.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Langen

Zimmerstraße 27
63225 Langen (Hessen)

Postfach 12 80
63202 Langen (Hessen)

Tel.: 06103 591-01
Fax: 06103 591-285

E-Mail: Poststelle@fa-lan.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Limburg-Weilburg

Walderdorffstraße 11
PLZ: 65549

Postfach 14 65
PLZ: 65534

Tel.: 06431 208-0
Fax: 06431 208-200

E-Mail: poststelle@fa-lw.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Limburg-Weilburg - Verwaltungsstelle Weilburg

Kruppstraße 1
PLZ: 35781

Postfach 14 65
PLZ: 65534

Tel.: 06431 208-0
Fax: 06431 208-110

E-Mail: poststelle@fa-lw.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Marburg-Biedenkopf

Robert-Koch-Straße 7
35037 Marburg, Universitätsstadt

Postfach 14 69
35004 Marburg, Universitätsstadt

Tel.: 06421 698-0
Fax: 06421 698-109

E-Mail: Poststelle@fa-mb.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Marburg-Biedenkopf -Verwaltungsstelle Biedenkopf

Im Feldchen 2
PLZ: 35216

Postfach 14 69
35004 Marburg, Universitätsstadt

Im Feldchen 2
PLZ: 35216

Tel.: 06421 698-0
Fax: 06421 698-109

E-Mail: poststelle@fa-mb.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Michelstadt

Erbacher Straße 48
64720 Michelstadt

Postfach 31 80
64712 Michelstadt

Tel.: 06061 78-0
Fax: 06061 78-100

E-Mail: Poststelle@fa-mic.Hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Nidda

Schillerstraße 38
PLZ: 63667

Postfach 11 80
PLZ: 63658

Tel.: 06043 805-0
Fax: 06043 805-159

E-Mail: Poststelle@fa-nid.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Offenbach am Main I

Bieberer Straße 59
PLZ: 63065

Postfach 10 05 63
PLZ: 63005

Tel.: 069 8091-1
Fax: 069 8091-2400

E-Mail: Poststelle@fa-of1.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Rheingau-Taunus

Emser Straße 27 a
65307 Bad Schwalbach, Kreisstadt

Postfach 11 65
65301 Bad Schwalbach, Kreisstadt

Tel.: 06124 705-0
Fax: 06124 705-399

E-Mail: poststelle@fa-rt.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Rheingau-Taunus - Verwaltungsstelle Rüdesheim

Hugo-Asbach-Straße 3 - 7
65385 Rüdesheim am Rhein

Postfach 11 65
65301 Bad Schwalbach, Kreisstadt

Tel.: 06124 705-0
Fax: 06124 705-399

E-Mail: Poststelle@fa-rt.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
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Adresse:

Finanzamt Schwalm-Eder

Georgengasse 3 - 5
34560 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Postfach 11 61
34551 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Tel.: 05622 805-0
Fax: 05622 805-111

E-Mail: poststelle@fa-se.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Schwalm-Eder - Verwaltungsstelle Melsungen

Kasseler Straße 31
34212 Melsungen

Postfach 11 61
34551 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Tel.: 05622 805-0
Fax: 05622 805-111

E-Mail: Poststelle@fa-se.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Wetzlar

Frankfurter Straße 59
35578 Wetzlar

Postfach 15 20
35525 Wetzlar

Tel.: 06441 202-0
Fax: 06441 202-6810

E-Mail: Poststelle@fa-wez.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Wiesbaden I

Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postfach 24 69
65014 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: 0611 813-0
Fax: 0611 813-1000

E-Mail: Poststelle@fa-wi1.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamt Wiesbaden II

Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postfach 2469
65014 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: 0611 813-0
Fax: 0611 813-2000

E-Mail: Poststelle@fa-wi2.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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Adresse:

Finanzamtssuche

Webseite: Finanzamtssuche

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