Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

  • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

Teaser

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

Verfahrensablauf

Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

Voraussetzungen

Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf.Meldebescheinigung
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

18.08.2022
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1F
35745 Burg

Tel.: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
Tel.: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Webseite: www

Öffnungszeiten:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet