Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf Dauer einen behindertengerechten Wohnraum erfordert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung Wohnungshilfe.
Wohnungshilfe wird für einen behindertengerechten Umbau des vorhandenen Wohnraums oder den Umzug in einen behindertengerechten Wohnraum gewährt.
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer anerkannten Berufskrankheit leistet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse statt der Krankenversicherung Wohnungshilfe.
Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Kosten für Wunschbaumaßnahmen, die über den behindertengerechten Umbau hinausgehen, müssen Sie tragen.
Informationen zur Wohnungshilfe auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über Wohnungshilfe
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung