Die zahnärztliche Behandlung besteht aus
Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Bei einer Versorgung mit Zahnersatz wenden Sie sich bitte auch an Ihre Vertragszahnärztin / Ihren Vertragszahnarzt
Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf