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HerbornCard

Leistungsbeschreibung

Die HerbornCard kann ab sofort hier auch online beantragt werden.

Für diese Dienstleistung haben Sie auch hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einführung einer "HerbornCard" beschlossen.

Ca. 9 % der Einwohnerinnen und Einwohner von Herborn beziehen Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Für sie bedeutet die Teilnahme am kulturellen Angeboten eine besondere finanzielle Belastung.

Die Stadt Herborn möchte, dass auch dieser Personenkreis Angebote der Stadt Herborn und ihrer Einrichtungen wahrnehmen kann. Durch die Einführung der HerbornCard möchte die Stadt Herborn zum Ausdruck bringen, dass sie um die finanziellen Probleme eines Teils der Herborner Bevölkerung weiß.

Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten werden verschiedene Vergünstigungen gewährt.
 

Ab sofort kann die HerbornCard auch online beantragt werden. Wenn die Karte zur Abholung bereit ist, werden Sie informiert.

Folgende Leistungen beinnhaltet die HerbornCard:

  • Besuche im Vogelpark Uckersdorf und im Museum Herborn sind für die Hälfte des Eintrittspreises möglich
  • 50 % Ermäßigung für eine 10er Karte im Schwimmbad
  • 50 % Ermäßigung für die Ausstellung eines Büchereiausweises
  • 50 % Ermäßigung für die Ausstellung eines Ferienpasses und 50 % Ermäßigung auf Aktionen im Rahmen des Ferienpasses (max. Zuschuss bis 15 EUR)
  • 50 % Ermäßigung für Veranstaltungen der Stadt Herborn und der Stadtmarketing GmbH, sowie Konzerte die das Haus der Jugend anbietet
  • 12 Einzelfahrten im Jahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Herborns

     

An wen muss ich mich wenden?

Frau Krimmel

Tel. 02772/708-272

Mail: a.krimmel@herborn.de

Voraussetzungen

Herbornerinnen und Herborner, die eine der folgenden Leistungen erhalten, können die Herborn Card beantragen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SBG XII
  • Leistunngen nach dem SBG II (HartzIV)
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihren gültigen Leistungsbescheid und einen Lichtbildausweis mit.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: