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Betreuungsgeld

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt.  Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

01.07.2022
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 7936-0
Fax: 0641 7936-117

E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr