Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
  • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

Die Höhe der Förderung ist individuell.

Teaser

In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

Der Verein

  • hat den Sitz in der Kommune
  • ist im Vereinsregister gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:

  • Fußballplatz (Tenne)                                250,00 € / Jahr
  • Fußballplatz (Rasen)                            1.250,00 € / Jahr
  • Fußballplatz (Kunstrasen)                     1.250,00 € / Jahr
  • Tennisplatz                                               75,00 € / Jahr
  • Schießstand                                             50,00 € / Jahr
  • Reitplatz                                                   50,00 € / Jahr

    Sonstige Rasenplätze werden anteilig der Größe in m² gefördert.

Gewährung von Jubiläumsgaben

Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.


Förderung der Jugendarbeit

Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.

Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit 

Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:

Budget für das Haushaltsjahr

./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

./. Jubiläumsgaben

./. Jugendförderung

./. Sonderförderung

= Restbetrag

Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.

Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.

Sonderförderung 

Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.

Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden

Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • der Verein hat seinen Sitz in Herborn,
  • die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,
  • der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
  • alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.

Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.

Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden.

Aufgrund von Anpassungen des Förderungsprozesses steht Ihnen der Online-Service erst ab dem 22. Januar zur Verfügung.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: