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Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Teaser

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt.

Zuständige Stelle

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Urheber

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fachlich freigegeben am

14.10.2022
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