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Bebauungsplan Hörbach Offenlage

Bebauungsplan Hörbach Offenlage

2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentralsportanlage Rehberg“, Stadtteil Hörbach

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Zentralsportanlage Rehberg“, Stadtteil Hörbach, zu ändern. Daher wird nun die öffentliche Auslage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hörbach, Flur 2 das Flurstück 174/3 mit einer Flächengröße von 2.994 m². 

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Sondergebiets in eine Gewerbefläche.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. 

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird mit Begründung und landschaftsplanerischem Beitrag gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 06.05.2024 bis 10.06.2024 auf der Internetseite der Stadt Herborn www.herborn.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ sowie im Internetportal des Landes Hessen unter bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Stadtentwicklung und Planung, Zimmer 102 während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr zur Einsichtnahme aus und können von jedermann eingesehen werden. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter bauleitplanung@herborn.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt. 

Herborn, den 27.04.2024 

gez. Katja Gronau 

Bürgermeisterin