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Abstammungsurkunde

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.2 Beistandschaften und Vormundschaften

Bismarckstraße 28 a/30
35683 Dillenburg Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1501

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