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Apotheke, Genehmigung der Versorgung von Krankenhäusern, Heimen und Rettungsdiensten mit Arzneimitteln

Wenn eine Apotheke ein Krankenhaus, ein Heim oder einen Rettungsdienst mit Arzneimitteln versorgen will, hat sie mit dem Träger der Einrichtung einen Versorgungsvertrag zu schließen, der der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf.

Gebühren

Verwaltungsgebühr, abhängig vom Umfang der Versorgung (Betten-/Bewohnerzahl der Einrichtung)

Heim: 225,00 Euro - 675,00 Euro
Krankenhaus(Akut): 300,00 Euro - 1.350,00 Euro
Krankenhaus (Reha): 260,00 Euro - 800,00 Euro
Rettungsdienst: 250,00 Euro

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Versorgung vorgelegt werden.

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos) mit Angabe der Betten- / Bewohnerzahl der Einrichtung
  • Vertrag (mindestens 2 Ausfertigungen)

Falls für die Versorgung der Einrichtung Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie


64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 3279-1028

Webseite: Webseite HLfGP
E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

Formulare: