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Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
  • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

Gebühren

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
  • Änderungen vorbehalten

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Fristen

Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Approbation
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
  • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kurzfassung

  • Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Für die Ausübung des Berufes als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland bedarf es einer Legitimation.
  • Wurde die entsprechende Ausbildung in Hessen mit dem Bestehen der Staatlichen Prüfung abgeschlossen, kann die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) beantragt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Portal.
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege ( HLfGP )
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