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Bebauungsplan

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
     

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ansprechpunkt

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Stadtentwicklung und -planung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
  • Herr Scharf
    Zimmernummer: 102

    Telefon: +49 2772 708-423
    Telefax: +49 2772 7089423
    Telefon: +49 2772 708-0
    E-Mail: t.scharf@herborn.de

  • Frau Schmidt
    Zimmernummer: 102

    Telefax: 02772 7089265
    Telefon: 02772 708265
    E-Mail: l.schmidt@herborn.de

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1717

E-Mail: bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de

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Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
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