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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kurzfassung

  • Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
  • Betroffene Person muss
    • nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

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Formulare: