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Bildungsabschlüsse ausländisch

Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der Regel in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Bei Graden aus der EU kann die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen. Es findet weder eine Bewertung des Hochschulabschlusses noch eine formale Anerkennung des ausländischen Grades statt.

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt § 29 des Hessischen Hochschulgesetztes im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.

Eine Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ingenieurkammer Hessen

Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 97457-0
Telefax: +49 611 97457-29

Webseite: https://www.ingkh.de
E-Mail: info@ingkh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

Ansprechpartner:
Weitere Formulare: