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Bodenschutz

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich wenn überhaupt nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Ansprechpunkt

Ansprechpartner sind die Oberen Bodenschutzbehörden, also die Regierungspräsidien.

Die Unteren Bodenschutzbehörden sind Ansprechpartner im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes, insbesondere sind sie für die Anzeige des Aufbringens von Material auf oder in den Boden zuständig. Untere Bodenschutzbehörden sind der Kreisausschuss der Landkreise und der Magistrat der Kreisfreien Städte.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu "Bodenschutz" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 26.2 Wasser- und Bodenschutz

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1731

Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: umwelt@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 41.4 - Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadensfälle, Altlasten und Bodenschutz

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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Adresse:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941

Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de