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Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

Gebühren

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Ansprechpunkt

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt

erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog
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