Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

Gebühren

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Ansprechpunkt

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt

erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941

Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

Detailansicht »

Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 2714-5992
Telefax: +49 69 2714-5950

E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Formulare: