Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Gebühren
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.
Fristen
Der Termin für die Abnahme der Prüfung ist drei Monate vorher mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzustimmen.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
- Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
- Lehrgangsinhalte
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
- Prüfungsordnung
- Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen
Handlungsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Formulare
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Kurzfassung
- Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
- Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
- Lehrgangsinhalte
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
- Prüfungsordnung
- Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen
- Mitteilung per Mail oder postalisch
- Zuständig is das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel