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Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss gleichwertig sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen einer Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

Voraussetzungen

Durch ein Instandhaltungskonzept, das gleichwertig sicherstellt, dass ein sicherer Zustand aufrecht erhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, kann bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf eine wiederkehrende Prüfung für bestimmte Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verzichtet werden.

Kurzfassung

  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Verzicht auf wiederkehrende Prüfung
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ergänzt durch Instandhaltungskonzept
  • Sicherer Zustand gleichwertig sichergestellt
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare: