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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

zuständige Stelle

Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

erforderliche Unterlagen

Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

  • Unfallort / Ort des Schadensfalles
  • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
  • verursachende Gefahrstoff
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
  • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
  • Unfallzeitpunkt 
  • Unfallhergang 
  • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

  • Beschäftigungsort
  • geschädigte Person(en) (Namen)
  • Verursachende Gefahrstoffe
  • Genaue Angabe der Tätigkeit
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
  • Verantwortliche Person
  • Gefährdungsbeurteilung

Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Kurzfassung

  • Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
  • Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
  • wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
  • Mitteilung per E-Mail oder postalisch
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare: