Einschulungsuntersuchung durchführen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit

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    35745 Herborn
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1616

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    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

    Ansprechpunkt

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Kurzfassung

    • Die Schuleingangsuntersuchung wird von dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, im Beisein der Eltern durchgeführt.
    • Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen.
    • Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Start in die Schule vorliegen. Hierzu zählen körperliche, geistige, seelische, soziale und emotionale Fähigkeiten Ihres Kindes.
    • Werden bei der Einschulungsuntersuchung Beeinträchtigungen des Kindes festgestellt, können rechtzeitig individuelle Fördermaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.
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