Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit
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Karl-Kellner-Ring 51
Telefon: 06441 407-1616
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
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Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
Ansprechpunkt
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Kurzfassung
- Die Schuleingangsuntersuchung wird von dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, im Beisein der Eltern durchgeführt.
- Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen.
- Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Start in die Schule vorliegen. Hierzu zählen körperliche, geistige, seelische, soziale und emotionale Fähigkeiten Ihres Kindes.
- Werden bei der Einschulungsuntersuchung Beeinträchtigungen des Kindes festgestellt, können rechtzeitig individuelle Fördermaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.