Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
zuständige Stelle
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Elterngeld Informationserteilung
- Beratung zu Elterngeld
- Zuständig: Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.