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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung

Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.

Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:

(1) Förderung der Erstaufforderung

(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung

  • Vorarbeiten
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Bodenschonende Holzernte
  • Zertifizierung
  • Waldentwicklung

(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

  • Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes
  • Professionalisierung

(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

  • Forstwirtschaftlicher Wegebau
  • Förderung von Holzkonservierungsanlagen
  • Kalamitäten

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen

  • Räumung
  • Waldschutz I
  • Waldschutz II
  • Holzlagerplätze
  • Wiederaufforstung

Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen.

Gebühren

Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an.  

Fristen

Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.:

  • A1 - Neuanlage von Wald
  • B2 - Waldumbau
  • B3 - Jungbestandspflege
  • B4 - Bodenschutzkalkung
  • D1 - Wegebau

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten.

Bearbeitungsdauer

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

Voraussetzungen

Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie.

Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.

erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung
  • Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage
  • Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 52 - Forsten

Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-5526
Telefax: +49 6151 12-6437

Webseite: Forsten auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
E-Mail: forstfoerderung@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

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Adresse:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.

Webseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
E-Mail: info@wibank.de

Formulare: