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Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Gebühren

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Kurzfassung

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
  • Antrag durch Nutzungsberechtigten
  • Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung
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