Hundesteuer - Hund abmelden

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Eckhardt

    Zimmernummer: 304
    Telefon: 02772 708-226
    Telefax: 02772 708-9226
    E-Mail: a.eckhardt@herborn.de

    Herr Clees

    Telefon: 02772 708-230
    Telefax: 02772 708-9230
    E-Mail: f.clees@herborn.de

    Herr Unger

    Telefon: 02772 708-236
    Telefax: 02772 708-9236
    E-Mail: t.unger@herborn.de

    Herr Sahm

    Zimmernummer: 302
    Telefax: 02772 708-9229
    Telefon: 02772 708-229
    E-Mail: b.sahm@herborn.de

    Frau Behnam

    Telefon: 02772 708-231
    Telefax: 02772 708-9231
    Webseite: http://www.herborn.de
    E-Mail: d.behnam@herborn.de

    Frau Totaro

    Zimmernummer: 305
    Telefon: 02772 708227
    E-Mail: u.totaro@herborn.de

    Frau Hecker

    Zimmernummer: 304
    Telefax: 02772 7089232
    Telefon: 02772 708232
    E-Mail: t.hecker@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Finanzen, Kasse und Steuern

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

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    Weitere Formulare:

    Online-Dienste

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Gebühren

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Ansprechpunkt

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

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