Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Behrendt

    Telefax: 0611 97457-29
    Telefon: 0611 97457-26
    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: behrendt@ingkh.de

    Kontakt Ingenieurkammer Hessen

    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 97457-0
    Telefax: +49 611 97457-29

    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: info@ingkh.de

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

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    Weitere Formulare:

    Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:

    Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner und Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 3 HBO und Fachingenieure nach § 12 HIngG).

    Angestellte oder beamtete Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

    Selbständig tätige Ingenieure können der Kammer ebenfalls freiwillig beitreten.

    Die Kammer führt Listen über

    • Beratende Ingenieure,
    • Stadtplaner - IngKH,
    • Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft und Barrierefreies Planen und Bauen
    • freiwillige Mitglieder für selbstständige Ingenieure,
    • freiwillige Mitglieder für angestellte oder beamtete Ingenieure,
    • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 2 HBO und Prüfsachverständige nach HPPVO,
    • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
    • Fachplaner-IngKH.

    Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer folgende Personen an:

    • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
    • in die Liste der Stadtplaner - IngKH eingetragene Personen sowie
    • Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz,
    • Fachingenieure (IngKH) Energieeffizienz, 
    • Fachingenieure (IngKH) Wasserwirtschaft und 
    • Fachingenieure (IngKH) Barrierefreies Planen und Bauen 
    • Pflichtmitglieder Bauvorlageberechtigung (PM-BVB)

    Sie können bei der Ingenieurkammer Hessen eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

    Verfahrensablauf

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Fachingenieure-IngKH werden auf schriftlichen Antrag von der jeweiligen Fachkommission geprüft.

    Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde und die Pflichtmitglieder einen Rundstempel über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde und der Stempel sind bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.

    Gebühren

    • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen für Beratende Ingenieure und Stadtplaner sowie Fachingenieure jeweils 150,00 Euro.
    • Die Kosten für das Prüf – und Eintragungsverfahren für freiwillig angestellte Ingenieure betragen 15,00 Euro
    • Die Kosten für das Prüf – und Eintragungsverfahren für selbständige Ingenieure betragen 50,00 Euro
    • Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren für Pflichtmitglieder BVB betragen 400,00 Euro
    • Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren betragen für Fachingenieure jeweils 300,00 Euro
    • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
    • Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

    Ansprechpunkt

    An die Ingenieurkammer Hessen:

    Voraussetzungen

    Beratende Ingenieure

    Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 5 HIngG geregelt.

    1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
    2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur
      Die Dauer der nachzuweisenden Berufspraxis ist abhängig von der Regelstudienzeit Ihres Studiums.
      a) 10 Semester Regelstudienzeit = 3 Jahre Berufspraxis
      b) 8 Semester Regelstudienzeit = 4 Jahre Berufspraxis
      c) 6 Semester Regelstudienzeit = 5 Jahre Berufspraxis

    Stadtplaner - IngKH

    Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 8 HIngG geregelt.

    1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
      sowie
    2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
      oder
      5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

    Hinweis:
    Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

    • Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
    • Regionalentwicklung
    • Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)

    Freiwillige Mitglieder

    Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

    • die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
    • Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.

    Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder auf Antrag aufgenommen werden.

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular/Personalbogen
    • Amtlicher Identitätsnachweis sowie den Nachweis über den geführten und früher geführten Namen
    • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie die amtliche Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
    • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
    • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
    • Erklärung der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
    • Erklärung der Verwendung personenbezogener Daten
    • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
    • Bei einem Gesellschaftsverhältnis Kopie des Gesellschaftervertrages, aus dem die gesellschaftsrechtliche Stellung hervorgeht und Auszug aus dem Handelsregister
    • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bei Ablehung gibt es zunächst ein Widerspruchsverfahren bei der Ingenieurkammer Hessen, erst dann Klagebefugnis vor dem Verwaltungsgericht.
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