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Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

Ansprechpunkt

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

erforderliche Unterlagen

Keine, formlos

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

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