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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
Formulare: