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Krankentransport/Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt ist eine einfache Beförderung (z. B. Taxi oder Mietwagen mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen), während ein Krankentransport eine medizinisch notwendige und überwachte Fahrt im Krankenwagen mit geschultem Fachpersonal darstellt.

Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen eine Transportleistung benötigen, die ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei

  • Leistungen, die stationär erbracht werden,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
  • anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist sowie
  • Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung, zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zum ambulanten Operieren im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.

Bitte klären Sie daher auf jeden Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Transportleistungen zu ambulanten Behandlungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall selbst bezahlen. Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.

Achtung : Verwechseln Sie Krankentransport nicht mit "Krankenwagen/Rettungsdienst alarmieren", den Sie in einem akuten Notfall bestellen (siehe dazu Leistungsbeschreibung: „Rettungsdienst“).
Der Krankentransport ist für Menschen gedacht, die medizinische Betreuung brauchen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können.

Verfahrensablauf

Holen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt eine "Verordnung zur Krankenbeförderung", die Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen. Nach der Fahrt reichen Sie die ärztliche Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung einreichen.

Gebühren

Ansprechpunkt

Krankentransporte werden von den bekannten Rettungsdiensten durchgeführt und sind über die zuständige Zentrale Leitstelle anzufordern; diese ist telefonisch auch unter der Servicenummer 19222 oder der Notfallnummer 112 zu erreichen.

Krankenfahrten werden von örtlichen Taxiunternehmen durchgeführt (Anforderung direkt beim Unternehmen).

Bei Krankentransporten oder Krankenfahrten wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Ärztin/Arzt. Ihr(e) Ärztin/Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, unabhängig vom zu wählenden Transportmittel.

Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig.

Fristen

Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" gilt in der Regel für eine Hin- und Rückfahrt.

zuständige Stelle

Bei Krankentransporten oder Krankenfahrten wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Ärztin/Arzt. 

Voraussetzungen

In Hessen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Krankenfahrten und Krankentransporte, wenn sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden. Krankentransporte müssen im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden, besonders wenn es sich um Fahrten zu ambulanten Behandlungen handelt.

erforderliche Unterlagen

Der Fahrer des Krankentransportes braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Anschrift der Krankenkasse
  • ggf. Nummer des Befreiungsausweises
  • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
  • und die ärztliche Verordnung
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 22.2 Zentrale Leitstelle

Franz-Schubert-Straße 4
35578 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-2803

Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
E-Mail: rettungsdienst@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung