Wohnungshilfen können geleistet werden bei Umbauten, die aufgrund der gesundheitlichen Schädigung notwendig sind (Bad, Treppenlift, Rollstuhlrampe etc.) Dies gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Wohnungen im Eigentum.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Fristen
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
erforderliche Unterlagen
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.